Sportschießen bedeutet Schießen nach den Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. Dabei wird Waffe – entgegen ihrem militärischen oder jagdlichen Ursprung – als Sportgerät  verwendet, ähnlich wie der Speer beim Speerwerfen oder der Degen beim Fechten.

 

Schießsport ist Präzisionssport.

 

Ziel des Sportschießens ist es, die Mitte einer Schießscheibe durch Einklang von Körper und Geist zu treffen. Dies erfordert sowohl körperliches als auch mentales Training. Statischer Aufbau, Körperbeherrschung, innere Ruhe sowie die Kontrolle von äußeren Einflüssen werden hierbei gefestigt.

 

Die Ringanordnung auf einer Schießscheibe wird „Spiegel“ genannt, in den meisten Disziplinen handelt es sich um Ringscheiben, bei denen maximal zehn Ringe erreicht werden können.

In der Regel werden beim Sportschießen Wettkämpfe, je nach Disziplin und Altersklasse mit 20, 30, 40 oder 60 Schuss geschossen.

 

Das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Druckluftwaffen ist 12 Jahre (mit Ausnahmegenehmigung 10 Jahre). Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz/Vereinsübungsleiter) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich.

 

Die offiziellen Wettkämpfe in den verschiedenen Schießdisziplinen werden in den Sportordnungen des Deutschen Schützenbundes geregelt.

 

Teilnehmen an Wettkämpfen auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene darf nur, wer die entsprechende Waffendisziplin in einer Vereinsmeisterschaft absolviert hat. Jeder Schütze muss also (mindestens) einem Schützenverein angehören und dort in einer Vereinsmeisterschaft die Waffendisziplin schießen, in der er an höherwertigen Wettkämpfen teilnehmen will. Für die Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen ist zum Teil das Erfüllen bestimmter Limit-Ergebnisse erforderlich.

 

Sportschießen mit Körperbehinderung, im Sitzen oder mit Rollstuhl ist möglich. Allerdings dürfen Kleinkaliberwaffen mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab 15 Jahre, sonstige „scharfe“ Waffen erst ab 17 Jahren geschossen werden. Ab da ist die Alterseinteilung wie bei den Druckluftwaffen.

 

Körperbehinderte können grundsätzlich ebenfalls an allen Schieß-sportdisziplinen teilnehmen. Hierfür sind im Regelwerk des Deutschen Schützenbundes verschiedene Sonderregeln ein-geführt worden. So dürfen einige Körperbehinderte zum Beispiel Wettkämpfe auch im Sitzen durchführen.